2G an der FAU ab dem 22.11.2021
Liebe Studierende,
auf der Homepage der FAU finden Sie alle aktuellen Regelungen zu 2G: https://www.fau.de/corona/2g-regelung-in-der-lehre/
Diese Regelungen gelten ab Montag, den 22.11.2021.
Zudem ein Hinweis für unsere Studierenden aus dem Ausland: Falls Sie mit einem in der EU nicht zugelassenen Impfstoff geimpft sein sollten, gelten für Sie besondere Bestimmungen.
Die FAU schreibt dazu:
„Internationale Studierende, die mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurden können bis 31.12.2021 an Präsenzveranstaltungen teilnehmen (Ausnahme von der 2G-Regel) unter folgenden Voraussetzungen: Sie müssen einen Impfnachweis (aus dem dann ersichtlich ist, dass es kein zugelassener Impfstoff ist) vorweisen können und einen negativen PoC-Antigentest. Das Impfzentrum Erlangen bietet diesen Personen zusätzlich zwei Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff an, sodass sie einen vollständigen, auch in Deutschland zugelassenen Impfschutz nachweisen können.“